Teilnahmebedingungen

am Wettbewerb „Verein des Monats“

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Das Onlineportal vereinsleben.de, das von der Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG mit Sitz in der Dudenstraße 12-26, 68167 Mannheim, betrieben wird, veranstaltet, unterstützt vom Landessportbund Rheinland-Pfalz, im Aktionszeitraum vom 1. April bis 30. September 2024 auf www.vereinsleben.de den Wettbewerb „Verein des Monats“. vereinsleben.de ist berechtigt, sich zur Abwicklung des Wettbewerbs Dritter zu bedienen.

1.2. Beim Wettbewerb „Verein des Monats“ sollen Sportvereine in den Fokus gerückt und belohnt werden, die sich durch besonderes Engagement, z.B. in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Integration, Inklusion, Gesundheit, Prävention, Bildung u.v.m. auszeichnen. Ob dieses Engagement im Rahmen spezieller Projekte stattfindet oder durch die normale Vereinsarbeit abgedeckt wird, ist dabei unerheblich. Bereits abgeschlossene Projekte dürfen dabei nicht länger als 24 Monate vor der Bewerbung beendet worden sein.

1.3. Teilnahmeberechtigt sind alle Sportvereine aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, deren Gemeinnützigkeit vom jeweiligen, zuständigen Finanzamt anerkannt und bestätigt ist. Vereine, bei denen Mitarbeiter von vereinsleben.de, bzw. Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG im Vorstand sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.

1.4. Für die Teilnahme am Wettbewerb „Verein des Monats“ können sich teilnahmeberechtigte Sportvereine mittels eines auf www.vereinsleben.de und in der vereinsleben.de-App hinterlegten Online-Bewerbungsformulars bewerben.

1.5. Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars akzeptieren der Verein und die den Verein anmeldende Person diese Teilnahmebedingungen.

1.6. Teilnehmen können außerdem alle auf vereinsleben.de oder über die vereinsleben.de-App registrierten Nutzer im Sinne einer Beteiligung am Abstimmungsverfahren, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe über 16 Jahre alt sind. Für die Registrierung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter www.vereinsleben.de/content/agbs.

1.7. Die Teilnehmer am Abstimmungsverfahren akzeptieren die Teilnahmebedingungen durch eine mindestens einmalige Stimmvergabe.

2. Ablauf des Wettbewerbs

2.1. Aus allen im gesamten Aktionszeitraum eingehenden Bewerbungen werden pro Kalendermonat im Aktionszeitraum (Siehe Punkt 1.1.) fünf Vereine als Kandidaten ausgewählt und auf www.vereinsleben.de und in der vereinsleben.de-App vorgestellt. Unter diesen Vereinen wird per Abstimmungsverfahren jeden Monat ein „Verein des Monats“ ermittelt.

2.2. In jedem Kalendermonat im Aktionszeitraum (Siehe Punkt 1.1.) kann vom jeweils ersten bis zum jeweils letzten Tag für die vorgestellten Vereine abgestimmt werden.

2.3. Stimmberechtigt sind alle auf www.vereinsleben.de oder über die vereinsleben.de-App registrierten Nutzer, die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe über 16 Jahre alt sind.

2.4. Jede stimmberechtigte Person kann während der Abstimmungsphase pro Tag eine Stimme vergeben. Die Stimmen müssen nicht auf denselben Verein vereint werden, sondern können auch für verschiedene Vereine vergeben werden.

2.5. Derjenige Verein, der am Ende des jeweiligen Kalendermonats im Aktionszeitraum die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, gewinnt und wird „Verein des Monats“.

3. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung

3.1. Jeder Monatsgewinner (Verein des Monats, also Verein mit den meisten Stimmen) erhält 5.000 Euro. Das Preisgeld wird per Überweisung (keine Barauszahlung möglich) als Spende gegen eine Spendenquittung vom Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest eG, Robert-Koch-Straße 45, 55129 Mainz, zur Verfügung gestellt.

3.2 Nach dem Wettbewerb im Herbst wird es eine offizielle Preisverleihung mit allen Verein-des-Monats-Gewinnervereinen geben. Die Anwesenheit mindestens eines Vereinsvertreters – idealerweise aus dem Vereinsvorstand – ist hierfür erforderlich. Gerne können bis zu zwei weitere Vereinsvertreter ebenfalls teilnehmen. Alle Teilnehmer müssen jedoch aus organisatorischen Gründen vorab angemeldet werden. Der Termin für die offizielle Preisverleihung wird den Gewinner-Vereinen rechtzeitig mitgeteilt.

4. Einverständniserklärung

4.1. Übermittlung von Fotos/Bildern: Die Gewinner ermächtigt den Veranstalter eingesandte Fotos im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.vereinsleben.de, auf www.rpr1.de und/oder auf den Facebookseite von vereinsleben.de und RPR1.). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG und sichert zu, sämtliche notwendige Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen) des Bildes und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Der Veranstalter nimmt die Übertragung hiermit an. Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto zu erkennenden Personen begründet.

4.2. Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche: Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der inhaltlichen Gestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RPR1. auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RPR1. gesendet.

4.3. Veröffentlichung von Gewinnern: Die Gewinner können – bei Personen die an der Abstimmung teilgenommen haben unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts – online auf der Aktionsseite auf www.vereinsleben.de, www.rpr1.de und/oder auf den Facebookseiten von vereinsleben.de und RPR1. sowie im Programm von RPR1. bekannt gegeben werden. Bei allen Gewinnen behält sich die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn auf www.vereinsleben.de, im Programm von RPR1., auf www.rpr1.de und/oder auf den Facebookseiten von vereinsleben.de und RPR1. in Wort und/oder Bild zu berichten. Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.

5. Besondere Datenschutzhinweise

5.1. Durch die Teilnahme am Wettbewerb „Verein des Monats“ erklären sich die teilnehmenden Vereine, die den Verein anmeldenden Personen und die sich am Abstimmungsverfahrung beteiligenden Personen ausdrücklich damit einverstanden, dass die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG die für Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

5.2. Die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.vereinsleben.de/content/datenschutz einsehen können.

5.3. Soweit die persönlichen Daten aller teilnehmenden Beteiligten zum Zwecke des Wettbewerb und dessen Betreuung verwendet werden, werden die Daten nur an die Kooperationspartner des Wettbewerbs weitergegeben, soweit dies zur Abwicklung im Rahmen des Wettkampfs und zur Gewinnausschüttung, bzw. dem Versand des Gewinns erforderlich ist.

5.4. Durch die Bewerbung willigen die teilnehmenden Vereine ein, dass die den Verein betreffenden Daten genutzt werden, um ein Vereinsprofil auf www.vereinsleben.de zu erstellen, sofern ein solches nicht bereits besteht. Ein Vereinsprofil ist aus technischen Gründen für die Teilnahme am Wettbewerb unbedingt erforderlich. Für das Vereinsprofil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter www.vereinsleben.de/content/agbs.

5.5. Es steht allen teilnehmenden Beteiligten jederzeit frei, die Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Daten den Wettbewerb betreffend zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Der Widerruf bedarf der Textform und ist zu richten an:

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
- vereinsleben.de -
Dudenstraße 12-26
68167 Mannheim
[email protected]

6. Weitere Bestimmungen

6.1. Die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG ist berechtigt, Personen und/oder Vereine, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme am Wettbewerb unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder anderweitig versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise den Wettbewerb negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen zu beeinflussen, von der Teilnahme auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren. Ein Ausschluss von der Teilnahme bzw. eine nachträgliche Disqualifikation behält sich die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG auch insbesondere in folgenden Fällen vor: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.

6.2. Weiterhin behält sich die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG vor, den Wettkampf auch ohne Angabe von Gründen jederzeit zu verlängern oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie z. B. dem Verdacht auf Manipulation, bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

6.3. Die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen durch technisch bedingte Verbindungsstörungen o.Ä. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

6.4. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Vereine übertragbar.

6.5. Die Person, welche eine Bewerbung für einen Verein einreicht, kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von vereinsleben.de abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar (Per E-Mail an [email protected]). Näheres können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter https://www.vereinsleben.de/content/datenschutz entnehmen.

6.6. Durch die Teilnahme an dem Wettkampf werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern.

6.7. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

6.8. Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Wettbewerbs, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.

Ludwigshafen, im März 2024

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