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„Die jüngsten Passagen – ob im Entwurf der Bundes-Notbremse, der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes oder den kommunalen Allgemeinverfügungen - sind aus Sicht des organisierten Sports überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen“ – mit diesen Worten beginnt der LSB und seine drei Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland einen erneuten Appell für die Wiederaufnahme von Vereinssport im Freien.
Die „Minimalforderung“ des LSB ist es, Vereinssport im Freien wieder für fünf Personen plus Trainer zu erlauben. Weder Alter, Anzahl der Hausstände oder Inzidenzwerte sollen dabei eine Rolle spielen. Einzig die strikte Einhaltung der Abstandsregelung sei Vorausgesetzt.
Bereits Ende März und Anfang April gingen ein offener Brief sowohl an die Landesregierung als auch an den rheinland-pfälzischen Sportminister Roger Lewentz. Passiert ist bis dato nichts, weshalb der Ton des Verbandes nun härter wird. Der Sport sei bisher ein verlässlicher Partner der Politik gewesen, auch der LSB und die Sportbünde hätten viele Einschnitte nachvollzogen mitgetragen. Aber: „Gleichzeitig erwarten wir aber jetzt eine Ausrichtung an wissenschaftlichen Erkenntnissen und eine genaue Abwägung von Risiken – speziell von Corona-Infektionen auf der einen und der sehr weitgehenden Aussetzung von Vereinssport auf der anderen Seite. Nach mehr als einem Jahr Bewegungsmangel-Pandemie muss es mehr geben als nur Öffnen und Schließen“, so LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick.
Mit Blick auf immer neue Forschungsergebnisse, wie beispielsweise den offenen Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung, bedauere man es, dass die Inhalte des Briefes „leider nicht die erhoffte Bewegung in die Debatte einer schrittweisen Öffnung des Sports gebracht“ haben.
Besonders die körperliche aber auch seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen macht dem LSB sorgen. „Ganz offensichtlich produzieren wir durch die angeordnete Bewegungsarmut aktuell die Kranken von Morgen“, so LSB-Geschäftsführer Christoph Palm. Er fordert: „Solche drohenden Langzeitschäden müssen bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes einbezogen werden!“
Auch die Musterallgemeinverfügung des Landes, wonach man sich bei einer Inzidenz über 200 mit einer Person eines weiteren Hausstandes ohne Abstand treffen, mit der gleichen Person mit Abstand aber keinen Individualsport wie Tennis machen darf, kritisiert der Verband scharf. So schreibt der LSB: „Diese Diskriminierung des Sports gegenüber sonstigen sozialen Zusammenkünften zu zweit ist den Sporttreibenden nicht zu vermitteln, für den organisierten Sport schlicht inakzeptabel.“
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