Quelle: Bundesanzeigerverlag
Der Bescheid ist berechtigt. Vereine müssen die Jahresgebühr von 2,50 EUR rückwirkend ab dem Jahr 2017 zahlen, die Gebühr wird künftig jährlich fällig. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist von der Bundesregierung mit der Führung des Transparenzregisters beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt. Grundsätzlich besteht für Vereine keine Meldepflicht zum Transparenzregister, da sich die dort anzugebenden Informationen bereits aus der Eintragung im Vereinsregister ergeben. Allerdings können die Eintragungen in den Vereinsregistern über das Transparenzregister eingesehen werden. Insofern sind Vereine nach § 24 Geldwäschegesetz trotz der nicht vorhandenen Meldepflicht verpflichtet, eine Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters gemäß der Transparenzregistergebührenverordnung von 2,50 EUR pro Jahr zu entrichten.
Ansprechpartner beim Sportbund Rheinland e.V.:
Barbara Berg, Tel.: (0261) 1 35 - 1 45, [email protected]
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