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Ernüchterung folgt auf Erleichterung – so kann man die derzeitige Stimmungslage beim LSB und seinen drei Sportbünden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland wohl zusammenfassen. Man hatte große Hoffnung, dass die letzte Woche im Bundesgesetzgebungsverfahren erzielten Verbesserungen für den Sport auch Auswirkungen auf die neuste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz haben könnte. Doch das Licht am Ende des Tunnels brannte nur kurz. Bei der nun veröffentlichten 19. CoBeLVO von einer Verbesserung für den Sport in Rheinland-Pfalz zu sprechen, wäre ziemlich vermessen.
Dementsprechend enttäuscht fällt auch die Reaktion des LSB aus. In einer am Montag veröffentlichten Pressemeldung heißt es: „Dass die Minimalforderungen des organisierten Sports in der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erneut kaum Beachtung finden und die Landesregierung bundesrechtliche Regelungen auf Kosten des Sports verschärft, sehen der Landessportbund Rheinland-Pfalz und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen sehr kritisch.“
Trotz „guter und weitestgehend einvernehmlicher Gespräche und Auffassungen mit dem für den Sport zuständigen Innenministerium“ habe das Land „wesentliche Teile der Minimalforderungen bei der jetzt veröffentlichten 19. CoBeLVO nicht berücksichtigt“.
Besonders der Alleingang des Landes, das die Regelungen im Bereich Sport im Innenbereich im Vergleich zur sogenannten Bundes-Notbremse noch einmal verschärft hat, stößt dem Verband bitter auf. „Das Festhalten an strengeren Regeln im Bereich der gedeckten Sportanlagen sowie die Nichtbeachtung unserer kommunizierten Minimalforderung im Zuge der Gestaltung der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung sind für uns nicht nachvollziehbar“, kritisierte LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Insbesondere die strengere Ausrichtung der 19. CoBeLVO in Rheinland gegenüber der sogenannten Bundes-Notbremse ist für den Sport nicht hinnehmbar“, so Bärnwick weiter.
Wegen der klar definierten Hygienekonzepte und der detaillierten Kontaktverfolgung in den Vereinen müsste man den organisierten Sport nach Ansicht des LSB mit Begegnungen in Schulen, Büros oder Geschäften vergleichen. Aber: „Nach der 19.CoBeLVO wird der Sport mit unorganisierten Zusammenkünften im öffentlichen Raum gleichgestellt – damit sind wir nicht einverstanden“, so Geschäftsführer Christoph Palm.
Weiterhin sei man verärgert, dass die Verordnung sich speziell auf Individualsport konzentriere. Nur weil eine Mannschaftssportart das Wort „Mannschaft“ beinhalte, dürfe man sie nicht kategorisch verbieten. „Entscheidend ist die Form der Ausübung des Sports, bei der die Abstandsregel eingehalten werden kann. So müssen individualisierte und in kontaktfreie Bewegungsaufgaben veränderte Mannschaftssportarten erlaubt sein.“
„Wir fordern von der Politik in Rheinland-Pfalz, den Sportler*innen nach vielen Monaten und großer Geduld endlich eine der Pandemie angemessene Perspektive für den Vereinssport zu liefern“, so LSB-Präsident Bärnwick. „Der Sport muss zwingend als Teil der Lösung der Pandemie betrachtet werden, sonst wird die derzeitige Bewegungslosigkeit ein großer Teil künftiger Probleme werden.“
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