Amateur- und Freizeitsport weiter stark eingeschränkt

13. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz seit heute in Kraft

Verbandsnews > Landessportbund Rheinland-Pfalz Veröffentlicht am Tuesday, 01. December 2020

Quelle: picture alliance / Andreas Gora

Seit Dienstag gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Neuerungen gibt es für den Reha- und Reitsport.

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) erlassen, die heute in Kraft getreten ist. Für den Amateur- und Freizeitsport bleibt es bei den bekannten Einschränkungen, diese gelten nun zunächst bis zum 20. Dezember. Im Bereich des Spitzensports gibt es Veränderungen – betroffen ist vor allem der Profisport. Training und Wettkampf sind jetzt in allen drei Profiligen der 1. bis 3. Ligen möglich, im Fußball sogar auch in der Regionalliga. 

Zudem gibt es wie angekündigt eine Klarstellung zum Rehasport (auch für Gruppenangebote) sowie für den Reitsport – hier wird das Bewegen der Pferde bei entsprechender Hallengröße auch durch mehrere Personen zugelassen.

Lockerungen für Reha- und Reitsport

Ansonsten bleiben alle Hallen für den Individualsport geschlossen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Schulsports ist bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts erlaubt. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Erlaubt ist der Rehabilitationssport, der als Dienstleistung, welche medizinischen Gründen dient, eingestuft wird. Deshalb sind ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen und in Gruppen gestattet, sofern die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beachtet werden. 

Auch beim Reitsport sind gemäßigte Lockerungen durch die 13. CoBeLVO beschlossen worden, die den Handlungsempfehlungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) folgend bei einer Reithalle von 20x40m das Bewegen der Pferde durch vier sowie in einer Reithalle von 20x60m durch sechs gleichzeitig reitende Personen zulässt. Reitunterricht bleibt allerdings weiterhin untersagt.

Keine Veränderung für Amateur- und Freizeitsport

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport bleiben auch nach der neuen Landesverordnung untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Wer zählt als Profisportler?

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt. Zuschauer sind nicht gestattet. 

Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben Bundes- und Landeskaderathlet*innen in olympischen Disziplinen (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader) sowie Bundes- und Landeskaderathlet*innen in paralympischen Disziplinen (Paralympicskader, Perspektivkader, Teamkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader), die von den zuständigen Bundes- oder Landesverbänden anerkannt sind. 

Außerdem Mannschaften aller olympischen und paralympischen Sportarten der 1. bis 3. Ligen sowie der Regionalliga im Männerfußball. Darüber hinaus Profimannschaften in nicht olympischen und nicht paralympischen Sportarten. Unter Profisport ist die bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportler*innen in Kapitalgesellschaften oder in den Wirtschaftsbetrieben von Vereinen zu verstehen. Ferner Teams der höchsten Spielklassen der Jugend- und Nachwuchsaltersklassen U 17 oder älter sowie Spieler*innen der Bundes- und Landeskader der Altersklassen U 15 und U 16, sofern die Mannschaften bzw. Spieler*innen an einem vom zuständigen Spitzenfachverband zertifizierten Nachwuchsleistungszentrum trainieren. 

Und nicht zuletzt wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportler*innen ohne Bundeskaderstatus sowie sonstige Athlet*innen, die sich bereits für die Teilnahme an bevorstehenden Europa- und Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder in 2020 oder 2021 qualifizieren können.

Ziel bleibt es, Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, um die exponentielle Dynamik der Ausbreitung der SARS-Cov2-Infektionszahlen einzuschränken. Auch der Amateur- und Freizeitsport muss einen Teil zu dieser gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung beitragen.

Quelle: Landessportbund Rheinland-Pfalz

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