Schutzschild für Vereine

Landesregierung kündigt Hilfsprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro an

Verbandsnews > Landessportbund Rheinland-Pfalz Veröffentlicht am Monday, 27. April 2020

Quelle: picture alliance/Andreas Arnold/dpa

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am Montag angekündigt einen speziellen Schutzschild für Vereine in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Landessportbund begrüßt diese Entscheidung.

Das Land stellt einen Schutzschild in Höhe von zehn Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Demnach bietet der Schutzschild „eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Sportminister Roger Lewentz und Familienministerin Anne Spiegel bei der Vorstellung des Hilfsprogramms für Vereine mitteilten.

„Gerade in schwierigen Zeiten sind die Sportvereine und -verbände von besonderer Bedeutung, weil sie Zusammenhalt stiften, konkrete Hilfe leisten und wesentlich zu einem solidarischen und sozialen Miteinander beitragen“, betont der kommissarische LSB-Präsident Jochen Borchert. Eine schnelle und unbürokratische Hilfe sei für den Sport im Land Gold wert. 

Finanzielle Corona-Auswirkung noch nicht klar

Laut Lewentz hat die Landesregierung ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine aufgelegt, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten. Damit werde das Bundesprogramm der Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen ergänzt, das auch für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich greift. „Das genaue Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere auf die finanzielle Situation der Vereine, kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden“, so der Minister, der sich ausdrücklich für die professionelle Vorarbeit des Landessportbundes und der drei regionalen Sportbünde in Form eines digitalen Meldesystems bedankte. 

Innerhalb weniger Tage hatten der LSB und die regionalen Sportbünde in Abstimmung mit dem Innenministerium eine elektronische Abfrage bei den gemeinnützigen Sportvereinen in RLP durchgeführt. Ziel war es, die Anzahl und Schadenshöhe der Vereine zu ermitteln, bei denen eine Existenzgefährdung drohen könnte. 

Nach dieser ersten Bestandsaufnahme haben rund 25 Prozent der Vereine Existenzsorgen wegen möglicher Verluste oder Einnahmerückgänge durch die Corona-Krise konkret geäußert.

Anträge ab dem 4. Mai möglich

Der neue Rettungsschirm für Vereine läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom LSB bzw. den regionalen Sportbünden abgewickelt. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden.

Quelle: Landessportbund Rheinland-Pfalz

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