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In enger Abstimmung mit den drei regionalen Sportbünden und der Sportjugend zielen alle Maßnahmen darauf ab, in den rheinland-pfälzischen Vereinen und Verbänden eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens zu entwickeln, junge Sportlerinnen und Sportler vor Grenzverletzungen oder sexualisierten Gewaltübergriffen zu schützen und Betroffene zum Reden zu ermutigen.
Gerade für den Sport hat das Thema eine hohe Bedeutung. Schließlich werden den rund 6.200 rheinland-pfälzischen Sportvereinen Tag für Tag junge Menschen anvertraut. Sie gilt es bestmöglich vor sexuellen Gewaltübergriffen zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass sie sich in jeder Sportart und in jedem Sportverein wohlfühlen.
An konkreten Maßnahmen ist beispielhaft ein vielfältiges Angebot an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu nennen sowie die Umsetzung von verschiedenen Aktionstagen, die Einrichtung einer Beratungsstelle für Vereine und Verbände, die Veröffentlichung zahlreicher Informationsmaterialien oder die verpflichtende Aufnahme des Themenfeldes in allen Lizenzausbildungen, für die der LSB, die Sportbünde oder die Sportjugend Ausbildungsträger sind. Für besonders schwerwiegende Fälle wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, entsprechende Verbandsstrafen, bis hin zum Lizenzentzug, auszusprechen. Darüber hinaus kann auf ein Netzwerk mit Anlauf- und Beratungsstellen verwiesen werden. Mit dem Opferschutzbund WEISSER RING e.V. wurde 2013 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Zudem wird der Verhaltenskodex „Zum richtigen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ als wichtiges Instrument angesehen, um in den rheinland-pfälzischen Vereinen und Verbänden eine Kultur des Hinsehens zu entwickeln. Alle antragsstellenden bzw. lizenzierten Personen sind verpflichtet, bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung den Verhaltenskodex unterzeichnet vorzulegen. Gleiches gilt bei der Bezuschussung von Vereinen für ihre lizenzierten Mitarbeiter*innen.
Das Projekt „locker bleiben – ohne Gewalt gewinnen“ richtet sich an Vereine und Verbände, die beispielsweise im Rahmen des Trainings oder einer Freizeit ein Selbstverteidigungs- oder Selbstbehauptungstraining umsetzen möchten.
Seit Anfang 2019 setzt der LSB gemeinsam mit dem Sportbund Rheinhessen und den Sportjugenden Rheinland und Pfalz das Kinderschutzprojekt „Wir schauen hin – Keine Chance für sexualisierte Gewalt“ um. Dabei werden insgesamt 30 Vereine, Verbände und auch Landesleistungszentren in Rheinhessen, im Rheinland und der Pfalz beim Aufbau eines Präventionskonzeptes in deren Strukturen beraten und begleitet. Die dabei entwickelten Konzepte sollen dann als Modell für zahlreiche weitere Vereine und Verbände dienen.
Ganz konkret wurden seit 2010 folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt:
2010 -Verabschiedung der Resolution „Prävention Missbrauch von Schutzbefohlenen“
-Benennung einer vertrauensvollen Ansprechperson (Schutzbeauftragten) für den Kinder- und Jugendschutz / Beratungsstelle für Vereine und Verbände
Seit 2011 -Qualifizierung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter*innen des Landessportbundes, die mit Kindern und Jugendliche arbeiten. In regelmäßigen Abständen werden ihnen -grundlegendes Wissen sowie Kompetenzen zur Prävention und Intervention vermittelt.
-Regelmäßiges Angebot an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, um Vereins- und Verbandsvorsitzende in Fragen der Prävention und Intervention zu beraten.
-Teilnahme an Fachforen des DOSB. Austausch mit Experten, Fachkräften und Ansprechpersonen anderer Landessportbünde und Spitzenverbände.
Seit 2012 -Verpflichtende Aufnahme des Themas in allen Lizenzausbildungen, für die der Landessportbund, die Sportbünde und die Sportjugend Ausbildungsträger sind.
-Formulierung eines Verhaltenskodexes „Zum richtigen Umgang mit Kindern und Jugendlichen im rheinland-pfälzischen Sport“.
-Lizenzausstellung und Lizenzverlängerung (Trainer und Übungsleiter) erfolgen nur nach Vorlage des unterschriebenen Verhaltenskodexes.
-Verankerung von Regelungen, die bei Verstößen gegen jegliche Form von Gewalt den Lizenzentzug ermöglichen.
-Bei allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im Auftrag des Verbandes Kinder und Jugendliche betreuen, wird gemäß §72a SGV III verfahren. Sie sind zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeug-nisses verpflichtet.
2013 Kooperationsvereinbarung mit dem WEISSEN RING e.V.
2018 Aufnahme von Präventionsbausteinen in den Kriterienkatalog zur Bewertung von Landesleistungszentren
Seit 2019 -Umsetzung des Projektes „Wir schauen hin. Keine Chance für sexualisierte Gewalt“. Unterstützung rheinland-pfälzischer Vereine und Verbände beim Aufbau eines Präventionskonzeptes in ihren eigenen Strukturen.
Der FC Spessart der Juli-Gewinner des Vereinswettbewerbs „Verein des Monats“, ausgerichtet vom Online-Portal vereinsleben.de.
Der VfB Wissen der August-Gewinner des Vereinswettbewerbs „Verein des Monats“, ausgerichtet vom Online-Portal vereinsleben.de.
Der TV 1884 Mölsheim der August-Gewinner des Vereinswettbewerbs „Verein des Monats“, ausgerichtet vom Online-Portal vereinsleben.de.