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Das Änderungsgesetz, das dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ermöglicht es den Hochschulen, Topathleten bei der Studienzulassung zu unterstützen. In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie können Hochschulen den entsprechenden Bewerbern einen Bonus von 0,3 Punkten gewähren. In den übrigen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen kann eine Vorabquote von bis zu zwei Prozent gebildet werden – die so genannte Spitzensportler-Quote.
„Spitzensportler trainieren lange und sehr hart, um höchste sportliche Leistungen abzurufen und in Wettbewerben erfolgreich zu sein“, begründet Wissenschaftsminister Konrad Wolf den Vorstoß. „Ich will sie trotz dieses herausfordernden Engagements und ihrer räumlichen Nähe an einen Bundesstützpunkt bzw. zu ihrer Trainingsstätte dabei unterstützen, ein Studium in Ortsnähe aufzunehmen. Die Bonus-Regelung bzw. die Spitzensportler-Quote schafft einen Ausgleich für das sportliche Engagement und kann damit eine berufliche Qualifizierung ermöglichen.“ Dies mache Spitzensport für junge Menschen auch weiterhin attraktiv,
Die vorgesehene Regelung wird für alle Studienbewerber bestehen, die einem bundesweit aktiven Kader eines Spitzenverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, durch den Olympiastützpunkt RLP/Saarland betreut werden und deren Trainingsstandort die Aufnahme eines Studiums an einer rheinland-pfälzischen Hochschule nahelegt bzw. erfordert.
LSB-Präsident Prof. Lutz Thieme zeigt sich erfreut, dass die Landesregierung den Vorschlag des LSB aufgegriffen hat. „Wer sich schon als junger Mensch auf sportliche Höchstleistung konzentriert, wird es aufgrund der immensen Doppelbelastung nicht immer gelingen, sein Potenzial auch in der gymnasialen Oberstufe voll auszuschöpfen“, weiß Thieme. „Über 75 Prozent unserer Bundeskader-Athleten erwerben die Hochschulzugangsberechtigung. Insofern begrüßen wir die Einführung der Spitzensportler-Quote, trägt sie doch als einzelner Baustein zur Förderung des Leistungssports in Rheinland-Pfalz bei, erleichtert den Spitzenathleten die Duale Karriere und würdigt deren außerordentliche Leistungsbereitschaft.“
Aktuell bestehen bereits in acht weiteren Ländern vergleichbare Regelungen, so unter anderem in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
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