Gefragt sind Netzwerker und Querdenker

160 Zuhörer beim LSB-Forum „Fördermöglichkeiten im Sportstättenbau“

Verbandsnews > Landessportbund Rheinland-Pfalz Veröffentlicht am Wednesday, 21. November 2018

Quelle: Landessportbund Rheinland-Pfalz

Der Landessportbund Rheinland-Pfalz informierte seine Mitglieder und Interessierte zum Thema „Fördermöglichkeiten im Sportstättenbau“.

Kommunen, Kommunale Unternehmen und soziale Organisationen sind die drei Gruppen von Nutznießern der KfW-Förderprogramme. Das machte Janina Oest, Vertriebskoordinatorin Infrastrukturförderung bei der KfW-Bankengruppe, beim Forum „Fördermöglichkeiten im Sportstättenbau“ deutlich, bei dem es alternative Finanzierungspfade für Sport- und Bewegungsräume“ ging. Eingeladen in die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hatte der Landessportbund in Kooperation mit dem Städtetag, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz sowie dem Institut für Sportstättenentwicklung (ISE).

Wie Oest vor mehr als 160 Zuhörern – davon etwa 100 Experten aus der Kommunalverwaltung und 60 Vertreter von Vereinen und Verbänden – darlegte, haben die Kommunen eine Sonderstellung und kommen in den Genuss von Direktkrediten. Bei den kommunalen Unternehmen und den sozialen Organisationen würden die Infrastrukturinvestitionen via Bankdurchleitung über die Hausbank gefördert. Gefördert werde unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz und der Energieversorgung von Schwimmbädern, so die aus Berlin angereiste Expertin, die zudem ausführlich rund um Tilgungszuschüsse informierte.

Felix Schäfer, EU-Referent des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), lieferte Infos aus erster Hand über die Sportförderung in der Europäischen Union. Dabei stellte er klar, dass es „einen ganzen Strauß von Fördermitteln mit ganz vielen Möglichkeiten“ gibt. „Das ist wie bei den Blumen“, veranschaulichte der Fachmann, der mit diversen Fördermythen aufräumte. „Aber nicht jede Blume ist passend für jeden Anlass.“ Fakt sei, dass es immer eine Zweckbindung und stets einen konkreten Antrag geben müsse. Durch Strukturfonds könne der der Sport nicht gefördert werden – doch mit der wichtigen Rolle, die Sport und Bewegung für die Gesellschaft spielten, könne man punkten. In jedem Fall müsse man die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den Strukturfonds von langer Hand planen. „Man muss offensichtlich von hinten durch die Brust ins Auge vorgehen, dass man in so ein Programm mal reinkommt“, kommentierte LSB-Vizepräsident Dieter Krieger, der die Veranstaltung moderierte. „Aber ich denke, die Rheinland-Pfälzer sind aktiv genug.“ Sein Tipp: Bündnisse schaffen. „Wir müssen uns auch an der Basis noch mehr vernetzen“, urteilte Wolfgang Scheib, Vizepräsident des Sportbundes Rheinland und Sportkreisvorsitzender in Bad Kreuznach. „Und wir müssen uns angewöhnen, ein bisschen mehr querzudenken.“ Krieger betonte, der DOSB-Experte aus Brüssel könne den Protagonisten bei Fragen beratend weiterhelfen.

DOSB-Referentin Bianca Quardokus skizzierte die Sportstättensituation in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der BMU-Kommunalrichtlinie „Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten“. Quardokus sprach von einem Sanierungsstau bei den Sportstätten in Deutschland von 31 Milliarden Euro. „Und das ist ein Riesenproblem.“ Seit 2017 gebe es das Integrationspaket „Soziale Integration im Quartier“ mit jährlich 200 Millionen Euro. Dort könnten Sportstätten explizit mitgedacht werden, der Bund übernehme dann 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ als Teil des so genannten Zukunftsinvestitionsprogramms werden für die Jahre 2016 bis 2022 insgesamt 340 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Die Töpfe sind knapp, es gibt lange Warteschlangen“, bekannte Quardokus. „Das ist natürlich ein Manko.“ Auch für die Grün- und Freiflächenentwicklung in Städten gebe es eigene Förderprogramme beim Bund. Seit 2016 könnten auch Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen Förderanträge für investive Klimaschutzmaßnahmen stellen. Förderschwerpunkte über die „Kommunalrichtlinie“ seien die Außenbeleuchtung inklusive Flutlichtanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen oder auch Gebäudeleittechnik. „Die Förderquoten liegen zwischen 25 und 55 Prozent“, sagte Quardokus. „Man muss auf eine Mindestzuwendung von 5000 Euro je nach Förderschwerpunkt oder 10.000 Euro für Maßnahmen nachhaltiger Mobilität wie etwa Radabstellanlagen kommen.

Stefan Henn, Leiter des Instituts für Sportstättenentwicklung an der Europäischen Sportakademie in Trier, gab dem Plenum einen Überblick über die Förderprogramme des organisierten Sports in Rheinland-Pfalz und die Bundesprogramme – er nannte sie „Grenz-Erfahrungen“ aus der ISE-Praxis. „Im Haushalt des Sportministeriums 2017 sind rund 11,3 Millionen Euro zur Förderung von Sportanlagen vorgesehen“, erklärte Henn. „In diesem Betrag sind zwei Millionen Euro enthalten, die dem LSB für ein Sonderprogramm zur Förderung von kleineren Baumaßnahmen der Vereine zur Verfügung gestellt werden.“ Laut LSB-Vize Krieger sind im neuen Haushalt „nicht unbedingt größere Mittel vorgesehen“. Das Ministerium bestätige immer wieder, dass es tue, was es könne. „Die Mittel, die vom Bund kommen, werden nicht dazu verwendet, den Haushalt zu entlasten, sondern diese Summen kommen obendrauf.“ Um an Fördermittel zu kommen, müsse man auch in Zukunft „in harte Bretter bohren“.

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